Forenrecht

Forenrecht

Moderne Kommunikation findet längst nicht mehr nur am Küchentisch oder bei der Arbeitsstelle statt. „Internetforen“ oder „soziale Netzwerke“ sind Stichworte eines modernen Informations- und Meinungsaustausches. Neben der Möglichkeit, rund um den Globus jederzeit und auf unkomplizierte Weise mit anderen Menschen in Kontakt zu treten oder der Allgemeinheit Inhalte im Netz zugänglich zu machen, birgt die Anonymität des World Wide Web auch Gefahren in sich.

So werden vielfach Persönlichkeitsrechte im Internet verletzt, die man nicht hinnehmen muss. „Cyber-Mobbing“ und „Cyber-Stalking“ sind ausgeprägte Formen von Internetkriminalität. All dies sind Inhalte des Forenrechts.
Bloße Kritik an einer Person ist aus rechtlicher Sicht an sich noch nicht verwerflich. Hingegen bietet das Recht Handhabungen für den Fall von Menschenwürdeverletzungen, falschen Tatsachenbehauptungen, Formalbeleidigungen, Schmähkritik, oder permanenten Belästigungen.

Davon betroffen sind aber nicht nur Privatpersonen. Auch Unternehmen können Opfer von solchem Verhalten Dritter werden, was für sie vielfach eine geschäftsschädigende Wirkung bedeutet.
Generell sollte gegen den Verursacher zunächst im Wege einer Abmahnung mit der Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung vorgegangen werden.
Gerade wenn Unternehmen betroffen sind, bietet es sich darüber hinaus häufig an, eine Gegendarstellung oder eine Berichtigung vorzunehmen. Sind gleichzeitig finanzielle Einbußen zu verzeichnen, besteht zusätzlich die Möglichkeit der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs. In sehr engen Grenzen und bei besonders gravierenden Persönlichkeitsverletzungen ist auch an einen Geldentschädigungsanspruch bei Beeinträchtigung immaterieller Rechtsgüter zu denken.

Betreiber von Internetforen oder Internetblogs, die unmittelbar nichts mit den Inhalten auf ihrer Seite zu tun haben, können ebenso mit derartigen Problemen konfrontiert werden. So kann ein etwaiger Unterlassungsanspruch auch gegen Sie gerichtet sein. Dies macht vielfach auch Sinn, da die eigentlichen Verletzer oft nicht zu ermitteln sind.

Lassen Sie sich von uns beraten, wenn Sie Opfer von persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen geworden sind oder Ihnen zu Unrecht ein solches Verhalten vorgeworfen wird. Wir sind auf eine schnelle Lösung der Lage bedacht und unterstützen Sie beim weiteren Vorgehen.

Unsere Blogbeiträge zum Thema Forenrecht

Negative Bewertungen im Internet? Wir helfen!

Bei negativen Bewertungen im Internet helfen wir Ihnen! Bundesweit! Wichtig ist ein gutes Reputationsmanagement. Seit 1997 ist Dr. Lodigkeit im IT-Recht tätig und sorgt für den guten Ruf von Unternehmen und auch Privatpersonen im Internet seit 2007.

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Stellungnahme in Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung zu Äußerungen auf FB, Twitter – der Fall „Sigi Maurer“

Wir wurden von der Frankfurter Allgemeinen Sonntag zum Fall Sigi Maurer interviewt und werden in der Ausgabe

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Skript zum Blogrecht 2016

Wir freuen uns, nunmehr das erste Skriptum zum Blogrecht in Deutschland zu veröffentlichen. Grundlage hierfür war der Vortrag bei Blogger@work am 19. März 2016 in Hamburg – mit vielen bekannten Persönlichkeiten aus der Bloggerszene. Das Skript steht zum Download zur Verfügung. Das Skript kann und will die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wir wünschen…

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Vortrag zum Blogrecht bei Blogger@Work

Dr Klaus Lodigkeit und Dipl. Jurist Marinus Stehmeier bei Blogger@Work am 19.03.2016 – Präsentation anbei! Es war eine erfolgreiche Veranstaltung im Loft in Hamburg-Winterhude! Viele bekannte Blogger trafen sich zum Blogger-Event im Loft in Winterhude, um bei gutem Essen aktiv diversen Vorträgen zu folgen. Blogs liegen im Trend. Ob zu Food, Fashion oder Politik. Die…

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Rechtsanwalt Lodigkeit in der aktuellen Ausgabe des Handelsblatts zu Facebook-Posts

Wir haben zu aktuellen Fragen zum Thema Hasskommentare und dem bundesweiten Medienecho im Handelsblatt Stellung genommen. Solche Kommentare können zum Teil unzweifelhaft den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen (§ 130 StGB). Manche Kollegen sehen Facebook  bzw. Herrn Zuckerberg als Gehilfe (Beihilfe) einer solchen Volksverhetzung.

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