Moderne Kommunikation findet längst nicht mehr nur am Küchentisch oder bei der Arbeitsstelle statt. „Internetforen“ oder „soziale Netzwerke“ sind Stichworte eines modernen Informations- und Meinungsaustausches. Neben der Möglichkeit, rund um den Globus jederzeit und auf unkomplizierte Weise mit anderen Menschen in Kontakt zu treten oder der Allgemeinheit Inhalte im Netz zugänglich zu machen, birgt die Anonymität des World Wide Web auch Gefahren in sich.
So werden vielfach Persönlichkeitsrechte im Internet verletzt, die man nicht hinnehmen muss. „Cyber-Mobbing“ und „Cyber-Stalking“ sind ausgeprägte Formen von Internetkriminalität. All dies sind Inhalte des Forenrechts.
Bloße Kritik an einer Person ist aus rechtlicher Sicht an sich noch nicht verwerflich. Hingegen bietet das Recht Handhabungen für den Fall von Menschenwürdeverletzungen, falschen Tatsachenbehauptungen, Formalbeleidigungen, Schmähkritik, oder permanenten Belästigungen.
Davon betroffen sind aber nicht nur Privatpersonen. Auch Unternehmen können Opfer von solchem Verhalten Dritter werden, was für sie vielfach eine geschäftsschädigende Wirkung bedeutet.
Generell sollte gegen den Verursacher zunächst im Wege einer Abmahnung mit der Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung vorgegangen werden.
Gerade wenn Unternehmen betroffen sind, bietet es sich darüber hinaus häufig an, eine Gegendarstellung oder eine Berichtigung vorzunehmen. Sind gleichzeitig finanzielle Einbußen zu verzeichnen, besteht zusätzlich die Möglichkeit der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs. In sehr engen Grenzen und bei besonders gravierenden Persönlichkeitsverletzungen ist auch an einen Geldentschädigungsanspruch bei Beeinträchtigung immaterieller Rechtsgüter zu denken.
Betreiber von Internetforen oder Internetblogs, die unmittelbar nichts mit den Inhalten auf ihrer Seite zu tun haben, können ebenso mit derartigen Problemen konfrontiert werden. So kann ein etwaiger Unterlassungsanspruch auch gegen Sie gerichtet sein. Dies macht vielfach auch Sinn, da die eigentlichen Verletzer oft nicht zu ermitteln sind.
Lassen Sie sich von uns beraten, wenn Sie Opfer von persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen geworden sind oder Ihnen zu Unrecht ein solches Verhalten vorgeworfen wird. Wir sind auf eine schnelle Lösung der Lage bedacht und unterstützen Sie beim weiteren Vorgehen.
Bei negativen Bewertungen im Internet helfen wir Ihnen! Bundesweit! Wichtig ist ein gutes Reputationsmanagement. Seit 1997 ist Dr. Lodigkeit im IT-Recht tätig und sorgt für den guten Ruf von Unternehmen und auch Privatpersonen im Internet seit 2007.
Lodigkeit Rechtsanwälte
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