Internetrecht

Das Internetrecht ist kein eigenes Rechtsgebiet im klassischen Sinne, der Begriff beschreibt vielmehr eine Vielzahl rechtlicher Probleme aus verschiedenen Rechtsgebieten. Ihnen gemein ist aber der Zusammenhang mit dem Internet. Aufgrund der Bedeutung und der Reichweite, die das Internet mit sich bringt, finden sich zu diesem Gebiet diverse Regelungen in zahlreichen Gesetzen. Genannt sei hier insbesondere das Telemediengesetz (TMG), welches seit dem 01. März 2007 in Kraft getreten ist.

Die Besonderheit der Materie Internetrecht besteht in der Dynamik ihrer Entwicklung. Sowohl der Gesetzgeber, als auch die Rechtsprechung sehen sich daher ständig neuen rechtlichen Problemen ausgesetzt, für deren Lösung unspezifisches, veraltetes oder gar kein geschriebenes Recht zur Verfügung steht. Schwierigkeiten ergeben sich auch durch die Dezentralität und der Internationalität des Internets. Inhalte des World Wide Web sind überall auf der Welt abrufbar, Vertragsschlüsse finden via Internet zwischen Parteien statt, die quer über den Globus verteilt sind. Welches Recht ist dann im Einzelfall anzuwenden?

Im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets ergeben sich häufig Fragen bezüglich des Inhalts von Webseiten, insbesondere hinsichtlich der Erstellung eines Impressums sowie der Beachtung des Jugend- und des Datenschutzes etc. Ferner ist zu berücksichtigen, dass auf der Webseite zutreffende Metatags im Quelltext der Internetpräsentation verwendet werden müssen. Einige Webseitenbetreiber bieten ihren Nutzern die Möglichkeit an, einen Newsletter zu erhalten. Auch hierbei ist aus rechtlicher Sicht einiges zu beachten. Zudem sehen sich Betreiber von Online-Shops zahlreichen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Erwähnt seien hierbei vor allem die Ausgestaltung des Bestellvorgangs, die umfangreichen Informationspflichten samt Widerrufs- und Rückgaberecht und die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Berührungspunkte finden sich darüber hinaus auch zu anderen Rechtsgebieten. So können beispielsweise Probleme auftreten, die gleichsam das Urheberrecht oder das Markenrecht betreffen, etwa im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Nutzung von Domains. Auch können Betreiber von Webseiten nicht ohne Weiteres fremde Bildnisse veröffentlichen, vielmehr ist dafür die Zustimmung des Abgebildeten einzuholen. Für sämtliche urheberrechtlich geschützte Werke gilt es, die erforderlichen Nutzungsrechte zu erwerben, bevor diese verwendet werden dürfen. Weiterhin ist zu beachten, dass sich eigene Inhalte zureichend von anderen Angeboten unterscheiden lassen müssen. Dies kann etwa unter Anwendung von sogenannten Disclaimern oder durch einen entsprechenden Hinweis erfolgen.

Von großer praktischer Relevanz sind zudem Fälle aus dem Bereich des sogenannten Filesharings. Hierbei geben Internet-User Dateien an andere Internetnutzer weiter, meist mittels eines speziellen Filesharing-Netzwerks. Im Zuge dessen erhalten Internetnutzer, häufig zu Unrecht, Abmahnungen wegen illegaler Down- bzw. Uploads.

Gerne beraten wir Sie in sämtlichen Fragen rund um das Internetrecht. Aufgrund unserer ständigen Fortbildungen, der Spezialisierung auf das Internetrecht, den vielen laufenden Fällen und nicht zuletzt wegen der Fachanwaltsqualifikation, sind wir den Herausforderungen dieser dynamischen Materie gewachsen und stets up to date.

Erfahren Sie mehr zu den einzelnen Teilbereichen des Internetrechts auf den folgenden Seiten oder in unserem Blog.

 

 

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