BGH verbietet den Vertrieb von Bots

Von Rechtsanwalt Dr. Lodigkeit

Positive Entscheidung für Entwickler von Games: Der Bundesgerichtshof (Az.: I ZR 253/14) hat entschieden, die Bots „Honorbuddy“ und „Gatherbuddy“ für das Online-Computerspiels World of Warcraft (WoW) sind wettbewerbswidrig.

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Oberlandesgericht Hamburg (Urteil vom 06.11.2014 – Az.: 3 U 86/13) bestätigt, wonach der Vertrieb der Automatisierungssoftware (Bots) „Honorbuddy“ und „Gatherbuddy“ für das online Game World of Warcraft (MMORPG) wettbewerbswidrig erfolgt. Eine Begründung der Entscheidung steht noch aus.

Der von den Beklagten entwickelte Bot „Honorbuddy“ ermöglicht den Spielern unter anderem das automatische Suchen und Absolvieren von Aufgaben (Questing). Die Funktion des Bots „Gatherbuddy“ besteht darin, den Spielcharakter automatisiert nach „Handwerksmaterialien“ suchen zu lassen.

Die Nutzung derartiger Bots wird den Spielern seitens der Klägerin im Rahmen der „Battlenet-Nutzungsbedingungen“ untersagt, welche jeder Spieler bei Erstellung eines Battlenet- bzw. World of Warcraft Accounts bestätigen muss.

Das Oberlandesgericht Hamburg hatte eine unlautere Behinderung der Blizzard Entertainment SAS gemäß § 4 Nr. 10 UWG a.F. (neu § 4 Abs. 4 UWG)  unter dem Aspekt einer Absatz- und Vertriebsstörung erkannt.
Insgesamt handelt es sich um eine begrüßenswerte Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Denn die Nutzung von Bots dürfte eines der größten Ärgernisse bei Online-Games derzeit sein. Sobald die Urteilsgründe des Bundesgerichtshofs vorliegen, werden wir weiter berichten.

Lodigkeit/Petersen

 

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