Drupal-Entwickler comm-press wehrt Forderung von € 369.000,00 vor dem Landgericht Hamburg ab – Software abgenommen

Von Rechtsanwalt Dr. Lodigkeit

Die Firma comm-press GmbH konnte einen großen Erfolg vor dem Landgericht Hamburg gegen einen Verlag aus Sachsen am 20.04.2015 erringen (AZ 419 HKO 44/14) und eine Gesamtforderung von fast € 400.000,00 abwehren .
Nach einem langjährigen Prozess um eine verweigerte Abnahme eines umfangreichen Softwareprojektes wurde eine Einigung getroffen. Streitgegenständlich war unter anderem auch das Vertragsmodell, nämlich ob es sich hier um einen Werkvertrag oder um einen modernen Scrum- bzw. einen Dienstvertrag handelt.

Durch immer neue Änderungswünsche versuchte die Gegenseite unentgeltlich an nicht vereinbarte Leistungen zu kommen. Letztlich wollte sie durch einen vorgeschobenen Rücktrittsgrund die Leistungen der comm-press in Form der Quellcodes erlangen und zusätzlich noch das Honorar zurückbekommen.
Zum Ende Verfahrens konnten wir überzeugen, dass comm-press mangelfrei gearbeitet hatte.
Hier zeigt sich einerseits, wie wichtig eine gute Vertragsgestaltung ist. Entscheidend war andererseits jedoch auch die akribische Dokumentation der Anforderungen und Absprachen sowie der gesamten Kommunikation mit der Gegenseite während des agilen Projekts.
Nach langer Verhandlung nahm der Verlag dann die Software als vertragsgegenständlich ab und verzichtete auf seine Forderung von € 369.000 und die Nebenforderungen.
Das Verfahren zeigt, dass gerade mit schwierigen Kunden eine gute Vertragsgestaltung unabdingbar ist. Ansonsten kann eine Softwarefirma mit andauernden Änderungswünschen überzogen werden. So kann sich ein scheinbar lukratives Softwareprojekt leicht zum Kostengrab für den Dienstleister entwickeln.

Dr. Klaus Lodigkeit, 02.06.2015

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