Vertragsmodell für IT-Projekte: Cloud Computing

Von Rechtsanwalt Dr. Lodigkeit

Sobald man heutzutage mit IT-Dienstleistern im Rahmen von Projekten zu tun hat, kommen die mit immer neuen Lösungen auf einen zu und offerieren auch gleichzeitig IT-(Vertrags-) Modelle, die von herkömmlichen Gestaltungen erheblich abweichen. Über eines dieser neuen Modelle soll einmal ein kleiner Überblick und dessen Fallstricke kurz dargestellt werden:

Eine der „schillernden“ Begriffe im IT-Bereich ist der des sogenannten „Cloud Computing“. Dabei geht es im Kern um den Ansatz, bestimmte IT-Infrastrukturen (z.B. Speicherkapazität, Rechenkapazität oder komplexe Dienste, wie Software- und/oder Programmierumgebungen) dynamisch an den Bedarf angepasst über ein Netzwerk (bswp.das Internet) den Anwendern zur Verfügung zu stellen. Dieses Konzept läuft darauf hinaus, dass ein Teil der IT-Landschaft eines Unternehmens, wie etwa Rechenzentrum und Datenspeicher, aber auch bestimmte Software, Entwicklungsumgebungen etc. nicht mehr durch den Anwender selbst vorgehalten und betrieben, sondern als Dienstleistung von außen bezogen wird. Dabei befinden sich diese „angemieteten Dienstleistungen“, in der Regel samt Hardware, in einem weitverzweigten Hardware- und Software-Netzwerk, das auch als „cloud“ (Wolke) bezeichnet wird.

Der „Vorteil“ des Cloud Computing liegt für den Anwender vor allem in der Kostenersparnis, die insbesondere aus niedrigeren Gesamtkosten für IT herrührt (bspw. sind größere Speichersysteme, die man anteilig „anmietet“, kostengünstiger als wenn man eine kleinere Einheit selbst vorhält, sichert, pflegt etc.) Dabei besteht- als weiterer Vorteil- ein in der Regel ungleich besseres Preis-Leistungs-Verhältnis (größere IT-Einheiten bieten meist wesentlich mehr Leistung und Sicherheit zu einem relativ gesehen kleinen Preis). Zudem ermöglicht Cloud Computing aufgrund des Umstands, dass der IT-Bereich weitgehend als Dienstleistung von außen „angemietet“ wird, eine wesentlich größere Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an neue Entwicklungen im IT-Bereich (und bzgl. des hauseigenen Bedarfs) bei zugleich deutlich geringeren Investitionskosten und zumeist höherer Servicequalität.

Diesen zweifelsohne interessanten Aspekten des Cloud Computing stehen zugleich allerdings nicht unerhebliche Risiken gegenüber. Aufgrund des Umstands, dass ein Herzstück der Funktionalität des Unternehmens ausgelagert wird, begibt man sich insbesondere hinsichtlich der Verfügbarkeit des Cloud-Dienstes in eine erhebliche Abhängigkeit. So können dann, wenn der Anbieter des Cloud-Dienstes seinen Betrieb bspw. aus wirtschaftlichen Gründen einstellt, der Zugriff auf ausgelagerte Daten und der kurzfristige Ersatz der über den Anbieter bezogenen (Cloud-) Dienstleistungen zum Problem werden. Überdies kann es auch zu Problemen bei einem Anbieterwechsel, etwa bei vorgenommenen unternehmensspezifischen Anpassungen geben, die der neue Cloud-Anbieter so nicht übernehmen kann. Als Folge dessen kann sich bei einer hohen Spezifikation das Problem einer faktischen Abhängigkeit vom Cloud-Anbieter ergeben. Grundsätzlich besteht zwischen den unterschiedlichen Anbietern von Cloud-Diensten zudem noch ein ganz erheblicher Standardisierungsbedarf, so dass auch von daher ein Wechsel oder ein Kombinieren unterschiedlicher Anbieter (etwa um der dargelegten Abhängigkeitsgefahr zu entgehen) häufig Probleme macht.

 

Praxistipp

Cloud Computing bietet gute Möglichkeiten, einerseits Kapazitäten auszulagern und Kosten zu sparen, und andererseits auch Haftungsrisiken zu verlagern, wenn man es schafft, die Anbieter in die Mitverantwortung zu nehmen.

Aus diesen tatsächlichen Problemen resultieren in aller Regel erhebliche Rechtsprobleme. Da diese, bspw. bei einem missglückten Anbieterwechsel mit wochenlangem Systemausfall bis zur Existenzgefährdung des Unternehmens führen können, bedarf es einer umsichtigen Vertragsgestaltung, die mögliche Problemfälle frühzeitig erkennt und auch entsprechende Schadensersatzklauseln vorsieht.

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