NDR-Interview zur Markenverletzung durch Identitätsdiebstahl am 12.10.2015 – „Michael Kors“ – Fall

Von Rechtsanwalt Dr. Lodigkeit

Dr. Lodigkeit im NDR-Fernsehinterview in der Sendung Markt am 12.10.2015 um 20.15 Uhr, zum Identitätsklau

Rechtsanwalt Lodigkeit wurde in der Fernsehsendung „Markt“ des NDR zum Identitätsklau interviewt. Der Beitrag wurde auch in zahlreichen Radiosendungen der ARD-Rundfunkanstalten am 12.10.2015 ausgestrahlt und findet Resonanz in allen bundesweit relevanten Medien. ( Der Bericht zur Sendung ).

Derzeit ist der Handel mit Produktfälschungen ein gigantisches Geschäft. Mehr und mehr Plagiate finden sich auf dem Markt. Die Einnahmen durch Produktpiraterie liegen im Milliardenbereich und übersteigen schon jetzt die des Drogenhandels. Immer öfter werden nun auch ganze Websites nachgebaut um ahnungslose Kunden mit Super-Schnäppchen zum Kauf von vermeidlich echten Markenwaren zu verführen. Anlass der Berichterstattung war ein US-Urteil gegen diverse Personen, die ungewollt oder auch wissentlich im Zusammenhang mit einem Plagiatsshop im Zusammenhang standen. Personen, deren Identität für die Gründung des Shops genutzt wurde, wurden auch zum Schadenersatz in Millionenhöhe verurteilt. Das US-Urteil finden Sie hier: Michael-Kors_DEFAULT-ORDER US-District-Court

Was passierte genau im „Michael Kors“ Fall und wie ist dieser rechtlich zu bewerten?

 

Fälscher bauen täuschend echte Michael Kors- Seiten nach und locken Verbraucher mit Sale-Angeboten. Im ganz großen Stil. Fällt jemand darauf herein und bestellt ein Produkt über die Website, speichern sie deren Daten ab und nutzen Sie um darüber eine neue Website zu öffnen. Das kann ziemlich gefährlich werden. Da die Website nun über den ahnungslosen Kunden läuft, wird auch er mit der Produktpiraterie in Verbindung gestellt und schlimmstenfalls dafür mitbestraft. Genau das passierte in den USA.

Aber ist so etwas auch in Deutschland möglich?

Unter Produkt- und Markenpiraterie versteht man das Geschäft mit nachgeahmten Produkten, die Originalprodukten zum Verwechseln ähnlich sein sollen.

Gemäß § 14 Abs.1 MarkenG steht dem Inhaber einer Marke das ausschließliche Recht an der Benutzung der Marke zu. Es ist Dritten nach § 14 Abs. 2 MarkenG untersagt, die Marke zu benutzen, wenn dadurch die Gefahr von Verwechselung besteht.
Wer dagegen, wie im vorliegenden Fall verstößt, kann gemäß § 143 Abs. 1 Nr.2 i.V.m. §143 Abs. 2 MarkenG mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren verurteilt werden. Der Versuch ist strafbar.

Weiterhin liegt bei Verwendung der Daten für die Eröffnung neuer Webseiten ein Identitätsdiebstahl vor.
Identitätsdiebstahl ist so in Deutschland nicht als Straftat nach dem Strafgesetzbuch erfasst. Allerdings kann er unter bestimmten Umständen strafrechtlich geahndet werden, etwa als

  •   § 238 StGB Nachstellung: Wer einem Opfer unbefugt nachstellt, indem er „unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen“ kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Der § 238 StGB ist auch als Stalking-Paragraph bekannt.
  •   § 276 StGB Urkundenfälschung: Demnach kann bestraft werden, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr „eine unechte Urkunden herstellt„. Das kann unter Umständen der Fall sein, wenn man im Internet unter falschem Namen handelt.
  • § 263 StGB Betrug

Neben der strafrechtlichen Verfolgung können Opfer von Identitäts-Diebstahl auch zivilrechtlich gegen den oder die Täter vorgehen, etwa durch Abmahnung, Unterlassungsklagen und/oder Forderung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld.
In der Praxis werden zivilrechtliche Forderungen aber schwer sein, da der Täter zunächst nicht bekannt ist. Hier bleibt dem Opfer nur der Weg der Strafanzeige. Im Wege der Akteneinsicht bei den Ermittlungsbehörden kann dann der Name der Person herausgefunden werden, gegen die man zivilrechtlich vorgehen will.

Wurden Ihre Daten jedoch bereits für die Eröffnung einer Website gebraucht, kann es passieren, dass Ihre Person im Verdacht der Produktpiraterie steht. Das Gegenteil zu beweisen kann sehr schwer werden.

Um so etwas zu verhindern, sollte man unseriösen Webseiten fern bleiben.

Wie aber kann man als Laie erkennen, ob es sich bei der angezeigten Website um eine vertrauenswürdige handelt?
Der erste Fehler liegt darin, anzunehmen, dass solche Seiten nicht bei Google und anderen Suchmaschinen angezeigt werden.
Im Falle der Michael Kors –Seiten, sehen viele der Websites auf dem ersten Blick sehr seriös aus. Sie enthalten das Logo, den Michael Kors- Namen, Bilder, etc. Der Onlineshop ist übersichtlich und schön gestaltet. Es existieren außerdem ein Warenkorb und ein Anmeldebereich. Dort kann man, wenn man noch kein Kunde ist, ein Konto erstellen oder sich ggf. einloggen. Besonders vertrauenserweckend ist wohl die Möglichkeit, sich mit dem Betreiber in Verbindung setzten zu können. Kontaktieren Sie uns, Über uns, AGB,…. Das alles ist auf den meisten Seiten vorhanden.

Wie erkennt man unseriöse Seiten? Ein paar Tipps:

  1. URL der Website beachten. Eine seriöser Online-shop würde niemals: www.das-schwarze-schaf.ch heißen. Zudem kann es auch vorkommen, dass bei der Suchmaschine eine ganz andere URL angegeben ist und diese sich beim Öffnen der Seite verändert. Auch das ist ein Merkmal einer unseriösen Seite.
  2. Übersichtlichkeit beachten. Es gibt eine Seiten im Internet, bei denen man auf dem ersten Blick erkennen kann, dass es sich um eine nachgemachte Website handelt. Gerade Markenseiten haben eine sehr geradlinige Frontpage. Sollte sich auf der fragwürdigen Seite viel bewegen, viele unterschiedliche Farben angezeigt werden und alles einfach unübersichtlich und undurchdacht erscheinen, sollte man die Finger davon lassen.
  3. Währungseinteilung. Auf allen fragwürdigen Seiten, kann man seine gewünschte Währung wählen. Oftmals hat man bis zu 9 unterschiedliche Währungen, aus denen man wählen kann.
  4. Preise. Oft stehen unter den jeweiligen Produkten die alten regulären Preise in kleinen schwarzen Zahlen. Der neue Preis ist in großen roten Zahlen daneben gekritzelt, was allein schon manchmal sehr seltsam wirkt. Eine Tasche kostet auf einer Seite ursprünglich 520 euro, im Sale nur noch 67,70 euro. Das ist eine Ersparnis von 87%! An diesem Punkt müssen die Alarmglöcken läuten. Wenn der Preis zu schön ist um wahr zu sein, kann es sich hierbei gar nicht um echte Michael Kors-Ware handeln.
  5. Über uns, AGB,… Wie bereits erwähnt findet man auf jeder Seite “AGBs“,“über uns“,… Bitte klicken Sie vor jeder Bestellung durch die einzelnen Angaben! Bei vielen gefälschten Websites werden Sie dann nicht auf eine Seite mit AGBs oder Informationen über die Betreiber geleitet, sondern gelangen auf eine völlig leere. Sollte das der Fall sein, Finger weg! Auch wenn einem AGBs angezeigt werden, sollte man sich kurz die Zeit nehmen und diese überfliegen. Oft findet man dann bereits in den ersten Sätzen grobe Rechtsschreib und Grammatikfehler. Auch dann sollte man von einer Bestellung über diese Seite absehen.
  6. Bauchgefühl. Das ist wohl das wichtigste. Sollte Ihnen irgendwas an der Website nicht gefallen oder seltsam vorkommen, ist davon abzuraten dort etwas zu kaufen.

Zwar muss man im Shop oft etwas mehr für das gleiche Produkt bezahlen, dennoch kann man dabei sicher sein ein originales Produkt der gewünschten Marke zu besitzen, was eine gewisse Qualität aufweist und zudem völlig legal verkauf wurde.
Beispiele für unseriöse Webseiten:
www.das-schwarze-schaf.ch
www.michaelkorsbags.ch

Dr Klaus Lodigkeit/Anne-Darlin Haff, 11.10.2015

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