Wie die EU den Wettbewerb im Rahmen digitaler Märkte sichern will Welche praktischen Folgen hat…

Schutz von Software und digitalen Leistungen – Neue Wege für Entwickler jenseits des Urheberrechts
Viele Softwareentwickler kennen nur den klassischen Schutzweg über das Urheberrecht. Doch gerade einfache Programme, wie Apps, Skripte oder Verwaltungssoftware, erhalten oft keinen solchen Schutz, da sie nicht die notwendige Schöpfungshöhe erreichen. Die Folge: Ihre Arbeit bleibt juristisch oft ungeschützt und Nachahmer können sich relativ frei bedienen.
Datenbankrecht als eigenständiger Schutzmechanismus
Die EU hat mit der Richtlinie 96/9/EG eine Lösung geschaffen: Das Datenbankrecht bietet einen eigenständigen Schutz, der insbesondere Datenbanken und strukturierte digitale Sammlungen erfasst. Im Gegensatz zum Urheberrecht, das die individuelle geistige Schöpfung voraussetzt, schützt das Datenbankrecht auch dann, wenn eine erhebliche Investition in die Beschaffung, Prüfung oder Darstellung der Daten vorliegt.
Die Richtlinie schützt nicht nur ganze Datenbanken, sondern auch einzelne Teile oder Elemente, wenn diese eigenständigen Informationswert besitzen und wirtschaftlich verwertbar sind. Das wurde etwa in Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs bestätigt, die den Schutz auf einfache Anwendungen, einzelne Formularblätter und Datenbestände erweiterten.
Grenzen des Datenbankrechts
In Deutschland wurde die EU-Richtlinie durch das Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz sowie entsprechende Regelungen im Urheberrechtsgesetz umgesetzt. Dennoch gibt es hier immer noch Unsicherheiten in der Rechtsprechung, welche Anforderungen an die Schöpfungshöhe und die Anordnung der Daten gestellt werden. Während die EU den Schutz möglichst niedrigschwellig ausgestaltet hat, fordern deutsche Gerichte mitunter eine höhere Individualität und Leistung.
Zudem gilt es zu beachten, dass das Datenbankrecht nicht unbegrenzt gilt. Mit dem neuen Data Act der EU wird der Schutz in bestimmten Fällen begrenzt, insbesondere wenn Daten von vernetzten Geräten oder Diensten stammen. Das zeigt, wie dynamisch und komplex die Rechtslage rund um den Schutz digitaler Leistungen ist.
Empfehlung: Datenbankrecht als strategisches Schutzinstrument
Für Entwickler und Unternehmen bedeutet dies: Wer Software oder digitale Leistungen produziert, sollte neben dem Urheberrecht unbedingt auch das Datenbankrecht als Schutzinstrument kennen und nutzen. Gerade in unserer Praxis zeigt sich immer wieder, dass der Datenbankschutz Mandanten hilft, ihre digitalen Produkte und Investitionen gegen Nachahmung abzusichern – auch in Verfahren, in denen der urheberrechtliche Schutz nicht greift. Durch eine strategische Kombination beider Schutzrechte lassen sich oft unerwartete juristische Hebel schaffen. Unsere Kanzlei berät Sie umfassend dazu, wie Sie diesen Schutz in Verträgen, Produktstrategien und bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche optimal einsetzen können.
Einordnung durch Dr. Lodigkeit
Rechtsanwalt Dr. Lodigkeit erläutert diesen eigenständigen Schutzmechanismus im ersten Teil seiner Beitragsreihe zum Thema „Der Schutz von Software und digitalen Leistungen durch das Datenbankrecht: Die EU-Richtlinie“, indem er Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Rechtsgrundlagen gibt und die entscheidenden Urteile zeigt. Des Weiteren erklärt er, welche Chancen und Risiken das EU-Datenbankrecht gerade für Softwareentwickler und Anbieter digitaler Leistungen bietet.
Dieser Beitrag ist erschienen in: Lodigkeit, AnwZert ITR 142024 Anm. 2.
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