Digital Markets Act (Teil 2) – Wie die EU den Wettbewerb im Rahmen digitaler Märkte sichern will

Von Rechtsanwalt Dr. Lodigkeit

Welche praktischen Folgen hat der Digital Markets Act für Gatekeeper-Plattformen? Im zweiten Teil der Beitragsreihe zur neuen europäischen Verordnung für digitale Plattformmärkte befasst sich Rechtsanwalt Dr. Lodigkeit mit der konkreten Anwendung und Reichweite zentraler DMA-Vorgaben, insbesondere im Bereich der Werbung, der App-Stores, des Datenaustauschs zwischen Gatekeepern und Geschäftsnutzern sowie der Fusionskontrolle.

Im Mittelpunkt steht die Frage, wie der DMA auf strukturelle Wettbewerbsprobleme im digitalen Sektor reagiert. Wie kann fairer Wettbewerb bei der App-Verteilung gesichert werden, wenn Apple oder Google gleichzeitig Marktbetreiber und Konkurrent sind? Welche Rolle spielt der Zugang zu Daten als Schlüsselressource in digitalen Geschäftsmodellen. Und wie lassen sich damit verbundene Machtasymmetrien regulieren?

Der zweite Teil der Beitragsreihe zeigt, wie der DMA über klassische kartell- und wettbewerbsrechtliche Instrumente hinausgeht und mit einem Mix aus weitreichenden Verhaltenspflichten, Transparenzanforderungen und neuen Meldepflichten neue Maßstäbe in der Plattformregulierung setzt. Gleichzeitig wird deutlich, dass die praktische Wirksamkeit dieser Maßnahmen maßgeblich von ihrer konsequenten Durchsetzung, technologischen Anpassungsfähigkeit und einer aktiven Begleitung durch die Wettbewerbsbehörden abhängt.

Lesenswert ist der Beitrag insbesondere deshalb, weil er anhand praxisnaher Beispiele aufzeigt, welche neuen Anforderungen und Gestaltungsspielräume sich aus dem DMA im Umgang mit Plattformdaten, beim Zugang zu App-Stores oder bei geplanten Übernahmen ergeben. Der Beitrag hilft dabei, die neuen Verhaltenspflichten und Eingriffsbefugnisse rechtlich einzuordnen und deren Auswirkungen auf bestehende Geschäftsmodelle konkret zu verstehen. Gleichzeitig macht er deutlich, wo noch Interpretationsspielräume bestehen und welche Risiken und Chancen sich für Gatekeeper und Geschäftsnutzer ergeben.

Dieser Beitrag ist erschienen in: Lodigkeit, AnwZert ITR 21/2024 Anm. 3.

Anbei finden Sie den Beitrag zum Thema.

No votes yet.
Please wait...