Informationspflicht von Unternehmern im B2C-Bereich
Am 01.02.2017 treten die §§ 36 und 37 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft und mit ihnen neue Informationspflichten von Unternehmern. Nach dem bisherigen Streitbeilegungshinweis (Online-Streitbeiliegung) LINK muss somit der Einbau eines zusätzlichen Hinweises geprüft werden. Dieser kann, muss aber nicht erforderlich sein. Zum Hintergrund: Mit dem VSBG wurde die europäischen ADR-Richtlinie über alternative Streitbeilegung in…