Keine Impressumspflicht für Baustellenseite

Befindet sich hinter einer Internetadresse lediglich eine Seite, welche über die Wartung der Seite informiert (sogenannte „Baustellenseite“), so besteht keine Pflicht des Seitenbetreibers zur Bereithaltung eines Impressums. So entschied das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 15.12.2010 (Az.: 12 O 312/10). In dem vom Landgericht Düsseldorf zu entscheidenden Fall, befand sich unter einer Internetadresse neben dem…