Untreue in sechsstelliger Höhe (AG Schwarzenbek, Urteil vom 26.03.2026 – 33 Ls 781 Js 24387/25)
Von Rechtsanwalt Dr. Lodigkeit
Erfolgreiche Durchsetzung für ein mittelständisches Unternehmen
Was zunächst wie einzelne Auffälligkeiten in den Unternehmenszahlen wirkte, entpuppte sich im Zuge der weiteren Aufklärung als gravierender Fall interner Wirtschaftskriminalität. Ein leitender Mitarbeiter hatte systematisch Unternehmensgelder zu eigenen Gunsten transferiert. Für das betroffene mittelständische Unternehmen hatte dies erhebliche wirtschaftliche Folgen und machte ein konsequentes strafrechtliches wie zivilrechtliches Vorgehen erforderlich.
Das Unternehmen wandte sich an unsere Kanzlei, nachdem sich der Verdacht bestätigt hatte. Bereits früh zeichnete sich ab, dass es sich nicht um einen Einzelfall, sondern um ein planvolles und über längere Zeit angelegtes Vorgehen handelte, das eine umfassende Aufklärung und ein strukturiertes rechtliches Vorgehen erforderlich machte.
Systematische Veruntreuung und erheblicher Schaden
Im Zuge der weiteren Aufklärung wurde deutlich, dass der verantwortliche Buchhalter über Monate hinweg wiederholt unberechtigt Gelder auf eigene Konten transferierte. Die Größenordnung des Falls war erheblich und stellte das betroffene Unternehmen vor nicht unerhebliche wirtschaftliche Herausforderungen.
Auch die regionale Presse griff den Sachverhalt auf und berichtete von einem Buchhalter, der „fast 200.000 Euro“ veruntreut habe.

Insgesamt erstreckten sich die Handlungen über einen Zeitraum von rund 20 Monaten und umfassten zahlreiche Einzelüberweisungen, die gezielt verschleiert wurden. Gerade diese Kombination aus Dauer, Systematik und Verschleierung machte eine besonders sorgfältige Analyse und rechtliche Einordnung erforderlich.
Konsequente Aufarbeitung und rechtliche Durchsetzung
Unsere Kanzlei übernahm für die Mandantschaft die vollständige rechtliche Begleitung des Falls und steuerte die Aufarbeitung von Beginn an aktiv.
Die intensive Betreuung setzte unmittelbar nach dem ersten Kontakt ein und erstreckte sich über die gesamte weitere rechtliche und strategische Begleitung bis hin zum erfolgreichen Abschluss des Verfahrens.
Bereits am 5. Mai 2025 erwirkte unsere Kanzlei nach intensiver außergerichtlicher Auseinandersetzung ein abstraktes Schuldanerkenntnis des Gegners. Im Juni 2025 beantragten wir Akteneinsicht und leiteten ein Adhäsionsverfahren ein, um die vermögensrechtlichen Ansprüche unserer Mandantschaft frühzeitig im Strafverfahren geltend zu machen. In den Folgemonaten wurde das Verfahren durch weitere Anträge konsequent vorangetrieben.
Nach der Ladung zum Haupttermin am 12. Februar 2026 wurde das Verfahren weiter zielgerichtet betrieben. Im Februar 2026 stellten wir zudem einen erneuten Adhäsionsantrag, um die Ansprüche unserer Mandantschaft weiterhin konsequent durchzusetzen.
Die weitere Tätigkeit umfasste insbesondere die detaillierte Aufarbeitung der Zahlungsströme, die fortlaufende Abstimmung mit der Mandantschaft sowie die enge Begleitung des Strafverfahrens und die konsequente Durchsetzung der Schadensersatzansprüche. Ein zentraler Bestandteil war dabei die Geltendmachung der Ansprüche im Wege der Adhäsionsklage gemäß §§ 403 ff. StPO, um strafrechtliche Aufarbeitung und zivilrechtliche Anspruchsdurchsetzung effektiv miteinander zu verbinden. Dieses konsequente Vorgehen war erfolgreich. Die Ansprüche unserer Mandantschaft konnten im Strafverfahren wirksam geltend gemacht und durchgesetzt werden.
Tathergang und Dimension im Detail
Die mediale Berichterstattung bestätigt auch die konkrete Dimension der Taten. Die Taten erstreckten sich dabei über einen längeren Zeitraum. Der Täter war bereits seit Februar 2022 im Unternehmen tätig. Die unberechtigten Überweisungen begannen im November 2023 und setzten sich bis Mai 2025 fort. So heißt es, der Täter habe „von November 2023 bis Mai 2025 insgesamt 197.603,26 Euro“ in „68 Raten“ auf sein eigenes Konto transferiert.

Diese Zahlen verdeutlichen nicht nur das Ausmaß des entstandenen Schadens, sondern auch die wiederholte und planvolle Vorgehensweise. Die gezielte Tarnung der Transaktionen sowie die fortlaufende Begehung über einen längeren Zeitraum stellten besondere Anforderungen an die Aufklärung und rechtliche Bewertung.
Deutliche rechtliche Konsequenzen
Das Verfahren konnte erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. Das zuständige Gericht verhängte am 26. März 2026 eine Freiheitsstrafe von „drei Jahren […] ohne Bewährung“. Darüber hinaus wurde der Täter zum Schadensersatz in Höhe von rund 200.000 EUR nebst Zinsen verurteilt.

Die Entscheidung unterstreicht die strafrechtliche Relevanz und das Gewicht derartiger Pflichtverletzungen im wirtschaftlichen Kontext.
Was der Fall zeigt
Der Fall verdeutlicht, wie entscheidend ein abgestimmtes Vorgehen im Straf- und Zivilrecht ist. Durch die enge Verzahnung beider Bereiche konnte der Sachverhalt nicht nur effizient aufgearbeitet, sondern auch mit einem klaren und konsequenten Ergebnis abgeschlossen werden.
Gerade für mittelständische Unternehmen ist eine schnelle und strukturierte Reaktion in solchen Konstellationen von erheblicher Bedeutung. Vermögensschäden dieser Größenordnung wirken sich regelmäßig nicht nur auf die Liquidität aus, sondern betreffen auch interne Abläufe, Vertrauensstrukturen und unternehmerische Entscheidungen.
Der vorliegende Fall zeigt, dass auch komplexe und über längere Zeiträume angelegte Pflichtverletzungen konsequent verfolgt und erfolgreich abgeschlossen werden können.
Presseberichterstattung zum Fall
Über den Fall berichtete unter anderem die Lauenburgische Landeszeitung.
Hier gelangen Sie zum vollständigen Artikel: https://www.abendblatt.de/schleswig-holstein/kreis-lauenburg/article411566841/buchhalter-veruntreut-197000-euro-kann-nicht-mit-geld-umgehen.html.



