Zur Haftung von Wikipedia für Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Dritte
Die Haftung von Online-Portalen für rechtswidrige Inhalte durch Dritte wird seit vielen Jahren in der Rechtswissenschaft diskutiert. Grundsätzlich gelten die Vorschriften der so genannten Störerhaftung für Content-Provider und Host-Provider nach § 10 TMG auch für eine Online-Enzyklopädie wie Wikipedia. Dies stellte das OLG Stuttgart jüngst (im Urteil vom 02.10.2013, Az.: 4 U 78/13) fest, nahm…