Rechtsanwalt Dr. Lodigkeit jetzt auch Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Von Rechtsanwalt Dr. Lodigkeit

Rechtsanwalt Lodigkeit wurde von der Rechtsanwaltskammer Hamburg aufgrund nachgewiesener praktischer und theoretischer Fälle im Bereich Medienrecht, Urheberrecht und Presserecht die Auszeichnung „Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht“ verliehen.
Er ist als Anwalt seit über 15 Jahren in diesen Gebieten hoch spezialisiert tätig, insbesondere mit Bezug auf das Internet. Nach der Fachanwaltsordnung sind die Voraussetzungen dafür mindestens 80 Fälle innerhalb von 3 Jahren im Urheber- und Medienrecht, darunter 20 gerichtliche Verfahren bearbeitet zu haben. Er hat davon ein Vielfaches erfolgreich betreut, darunter diverse äußerungsrechtliche Streitigkeiten im Internet aber auch klassische Medienverfahren, die Presse und das Fernsehen betrafen.

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