Immer wieder kommt es vor, dass (Online-) Shopbetreiber, Wiederverkäufer und Hersteller Post vom Kraftfahrtbundesamt bekommen.…
Verkauf von Kfz-Zubehörteilen: Was das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) prüft
Von Rechtsanwalt Dr. Lodigkeit
So vermeiden Händler Abmahnungen, Bußgelder und Ärger mit dem KBA
Wer online oder stationär Zubehörteile für Fahrzeuge anbietet, spürt schneller als gedacht die Marktaufsicht des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Seit Jahren überwacht das KBA systematisch den Handel und geht gegen das gewerbsmäßige Feilbieten genehmigungspflichtiger, aber nicht ordnungsgemäß gekennzeichneter Bauteile vor. Schon das Angebot solcher Teile ist unzulässig und wird entsprechend sanktioniert.
Dieser Beitrag ergänzt und aktualisiert unseren früheren Artikel zu diesem Thema mit der aktuellen Rechtsprechung des VG Schleswig vom 20.02.2023 und den Neuerungen zur Teiltypengenehmigung (TTG) seit dem 20.06.2025.
Rechtlicher Rahmen: Prüfzeichen, Genehmigungen, Zuständigkeiten
Das KBA ist die deutsche Typgenehmigungs- und Marktüberwachungsbehörde für Fahrzeuge und Fahrzeugteile. Seine Aufgaben umfassen die Typgenehmigung, Anerkennung technischer Dienste und Marktüberwachung inklusive Produktprüfungen, Rückrufen und Sanktionen.
Genehmigungspflichtige Teile dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich der StVZO nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie ein amtlich vorgeschriebenes und zugeteiltes Prüfzeichen tragen, vgl. § 22a Abs. 2 StVZO. Die Ausgestaltung der nationalen Prüfzeichen regelt die Fahrzeugteileverordnung (FzTV). Das KBA-Prüfzeichen besteht aus Wellenlinie, Kennbuchstabe(n) und einer Nummer. Daneben werden überstaatliche Genehmigungen (ECE „E“ im Kreis; EU-Typgenehmigungen „e“) anerkannt.
Rechtsprechung 2023: VG Schleswig hebt KBA-Freigaben auf und bestätigt strenge Kontrolle
Die Aktualität der Thematik betont das VG Schleswig mit seinem Urteil vom 20.02.2023 (Az. 3 A 113/18), in dem mehrere KBA-Freigabebescheide zu einem Software-Update (Thermofenster) als rechtswidrig aufgehoben wurden. Das zeigt: KBA-Entscheidungen unterliegen einer strengen gerichtlichen Kontrolle, während zugleich die Sicherheits- und Genehmigungspflichten im Teilehandel ernst genommen und konsequent durchgesetzt werden. Für Händler bedeutet das, dass das Anbieten ohne gültige Genehmigung/Kennzeichnung erhebliche Risiken birgt, ein KBA-Bescheid jedoch kein Automatismus ist: Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Vor Zahlung oder Einlassung sollten daher Sachverhalt, Rechtsgrundlage und Nachweise sorgfältig geprüft und, wo nötig, compliance-gerecht nachgesteuert werden.
Praxisfallen: Der Hinweis „Nicht zugelassen im Bereich der StVZO“ hilft nicht
Händler versuchen mitunter, sich per Hinweis wie „Nicht zugelassen im Bereich der StVZO“ abzusichern. Das genügt nicht. Maßgeblich ist die objektive Verwendungsmöglichkeit des Teils an Fahrzeugen im Geltungsbereich der StVZO.
Fehlt die einschlägige Genehmigung beziehungsweise Kennzeichnung, ist bereits das Anbieten unzulässig. § 69a StVZO stellt dies als Ordnungswidrigkeit unter Bußgeld. Die Bußgeldhöhe richtet sich nach § 17 OWiG und soll den wirtschaftlichen Vorteil übersteigen. Die Marktüberwachung des KBA ermittelt hierbei auch im Onlinehandel aktiv.
Neu 2025: Teiletypgenehmigung (TTG) löst das Teilegutachten ab
Seit dem 20. Juni 2025 werden Teilegutachten von Technischen Diensten nicht mehr neu ausgestellt. Hersteller beantragen für genehmigungsrelevante Produkte stattdessen eine nationale Teiletypgenehmigung (TTG) beim KBA. Teilegutachten, die bis einschließlich 19. Juni 2025 erstellt wurden, können bis zum 19. Juni 2028 für Änderungsabnahmen genutzt werden. Danach sind sie nur noch Grundlage für Einzelabnahmen nach § 21 StVZO. Bereits eingebaute und ordnungsgemäß abgenommene Teile bleiben gültig. TTG-Teile sind an der sechsstelligen Kennzeichnung „KBA XXXXXX“ erkennbar. Für den Vertrieb gilt: Neue genehmigungsrelevante Produkte dürfen in Deutschland nur noch mit TTG oder anerkannter EU/ECE-Genehmigung in Verkehr gebracht und angeboten werden. Die TTG erteilt das KBA auf Basis eines Prüfberichts eines vom KBA benannten Technischen Dienstes.
Was Händler jetzt beachten sollten: Nächste Schritte für rechtssicheren Vertrieb
Wenn Sie Kfz-Teile vertreiben, beginnen Sie mit der Kernfrage, ob für Ihr Produkt eine Genehmigungspflicht besteht. Solange das nicht zweifelsfrei geklärt ist, sollten Sie das Angebot ohne korrekte Kennzeichnung nicht freischalten. Im Anschluss klären Sie, welche Genehmigungsart einschlägig ist (ECE/EU-Typgenehmigung oder national) und wie die Kennzeichnung konkret auszusehen hat. In nationalen Fällen stellen Sie das KBA-Prüfzeichen sicher (bei TTG: sechsstellige Kennzeichnung „KBA XXXXXX“). Bei EU/ECE-Genehmigungen dokumentieren Sie die Anerkennung nachvollziehbar. Halten Sie die erforderlichen Unterlagen für den Vertrieb bereit.
Auch wenn für ein Produkt keine KBA-/ECE-/EU-Typgenehmigung erforderlich ist, bestehen häufig eigenständige Kennzeichnungspflichten aus horizontalem Produktrecht:
- Herstellername/-(Handels)name, Kontaktanschrift sowie eine Produktidentifikation und, soweit für die sichere Verwendung nötig, Sicherheitsinformationen in der Sprache des Vertriebslands nach der General Product Safety Regulation (EU) 2023/988, die seit 13.12.2024 gilt. Diese Informationen dürfen, falls am Produkt nicht möglich, ersatzweise auf Verpackung oder in Begleitpapieren stehen.
- Funkfähige Zubehörteile benötigen eine CE-Kennzeichnung nach der Radio Equipment Directive 2014/53/EU (RED); Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU
- Fahrzeugbezogene elektronische Unterbaugruppen (ESAs), die im Fahrzeug verwendet/verbaut werden, fallen in der Regel unter UNECE-Regelung Nr. 10 (EMV) mit E-Kennzeichnung; solche Fahrzeuge/Teile sind vom Anwendungsbereich der EMV-Richtlinie ausgenommen.
- Elektro-/Elektronikgeräte sind dauerhaft mit der durchgestrichenen Mülltonne (WEEE-Symbol) zu kennzeichnen; Umweltbundesamt
- Batterien/Akkus tragen – zusätzlich zu weiteren stufenweisen Labelpflichten – seit 18.08.2024 die CE-Kennzeichnung nach der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542.
Gern begleiten wir Sie dabei, von der internen Compliance-Prüfung über Stellungnahmen gegenüber dem KBA bis zur Vertretung in Bußgeldverfahren und bei der Umstellung auf TTG. Sie erreichen uns unter 040 35004890 oder per E-Mail an info@it-recht.net.
Quellen:
- https://www.buzer.de/22a_StVZO.htm.
- https://www.it-recht.net/verkauf-von-zubehoerteilen-fuer-kraftfahrzeuge-das-kraftfahrtbundesamt-kauft-mit/.
- https://www.buzer.de/22a_StVZO.htm.
- https://www.buzer.de/22a_StVZO.htm.
- https://dekraprod-media.e-spirit.cloud/6d205088-e931-4502-ad7d-225dc62284cb/media/pressemitteilung-18-2025-teiletypgenehmigung-ttg.pdf.
- https://www.buzer.de/gesetz/10146/v311434-2024-06-20.htm.
- https://www.zkf.de/aktuelles/news-detailseite/teilegutachten-vor-dem-aus-ab-20-juni-2025-gilt-die-neue-teiletypgenehmigung-des-kba.
- https://www.amz.de/teiletypgenehmigung-ersetzt-das-teilegutachten.
- https://www.kan.de/en/publications/kanbrief/4/23/the-new-eu-product-safety-regulation?utm.
- https://single-market-economy.ec.europa.eu/sectors/electrical-and-electronic-engineering-industries-eei/radio-equipment-directive-red_en?utm.
- https://unece.org/fileadmin/DAM/trans/main/wp29/wp29regs/2015/R010r5e.pdf?utm.
- https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/elektroaltgeraete/elektro-elektronikgeraetegesetz?utm.
- https://www.tuvsud.com/en-us/-/media/regions/us/pdf-files/whitepaper-report-e-books/tuvsud_overview-of-eu-battery-regulations.pdf?utm.
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