Betreiber eines Internet-Cafés haftet für Urheberrechtsverletzungen

Schlechte Neuigkeiten für alle Betreiber von Internet-Cafés: Wie das Landgericht Hamburg am 25.11.2010 (Az.: 310 O 433/10) entschieden hat, haftet ein Internet-Café-Betreiber verschuldensunabhängig für rechtsverletzende Filesharing-Aktivitäten seiner Kunden als sogenannter Störer auf Unterlassung. Eine solche Störerhaftung sei immer dann zu bejahen, wenn der Betreiber eines Internet-Cafés keine ihm möglichen und zumutbaren Schutzmaßnahmen ergriffen habe, um…