Markenschutz

Markenschutz

Sobald ein Anmeldeverfahren erfolgreich durchgeführt und eine Marke wirksam in ein zentrales Register eingetragen wurde, besteht für den Inhaber der Marke das alleinige Recht, die Marke für seine geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen. Die Reichweite des Schutzes bestimmt sich nach der Art der Eintragung.

Erfolgte eine Eintragung beim Deutschen Patent-und Markenamt (DPMA), erfährt die Marke nationalen Schutz. Dieser wirkt für 10 Jahre und kann nach Ablauf der Zeit mit Zahlung einer Verlängerungsgebühr jeweils wieder um 10 Jahre verlängert werden. Ansonsten erlischt die Marke. Hat der Markeninhaber eine Gemeinschaftsmarke angemeldet oder eine internationale Registrierung vorgenommen, so reicht der Markenschutz international bzw. bis in die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Dann ist die Marke je nachdem für 10 bis 20 Jahre geschützt und kann auch hier immer wieder verlängert werden. Wird eine neue Marke beim DPMA angemeldet, so wird von Amts wegen geprüft, ob absolute Schutzhindernisse einer Eintragung entgegenstehen. Nicht dagegen wird geprüft, ob eine Marke gegen relative Schutzhindernisse verstößt, ob sie also Schutzrechte Dritter verletzt.

Nach der Eintragung wird die Marke zunächst in einem Markenblatt veröffentlicht. Sieht sich ein Inhaber älterer angemeldeter oder eingetragener Marken durch eine neu eingetragene Marke in seinen Markenrechten verletzt, z.B. weil er eine Verwechslungsgefahr mit seiner Marke befürchtet, so hat er die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch gegen die Eintragung einzulegen. Widerspruch kann auch gegen die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke oder gegen eine internationale Registrierung erhoben werden.

Wollen Sie mehr über die Schutzmöglichkeiten einer Marke erfahren oder sehen Sie Ihre Markenrechte durch das Verhalten Dritter verletzt? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Aktuelle Informationen zum Thema Markenschutz lesen Sie in unserem Blog.

Unsere Blogbeiträge zum Thema Markenrecht

Vortrag zum Thema Instagram

Bei einer Veranstaltung der EYGENCY am 22. November 2018 hat Herr Dr. Lodigkeit einen Vortrag zur rechtlichen Perspektive des Themenkomplexes der Profiloptimierung auf Instagram gehalten. In der Stahltwiete 23 in Hamburg hatte sich ein Publikum von ca. 30 reichweitestarken Instagrammern versammelt, um Einzelheiten zu den rechtlichen Fragestellungen zu erfahren, die sich bei der intensiven Nutzung…

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Drohende Abmahnwelle wegen des Verkaufs nicht zugelassener Fahrzeugteile

Autoreparaturen können schnell kostspielig werden. Dabei können insbesondere Ersatzteile von Markenherstellern ins Geld gehen. Daher sehen sich immer mehr Kunden im Internet nach günstigen Alternativen um. Hier haben auch Online-Händler gute Verkaufschancen.

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DE/CTM: Difficulties in Registering Non-Traditional TMs

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