Fachanwalt

Was bedeutet der Titel Fachanwalt eigentlich genau?

Der Titel Fachanwalt steht für besondere Erfahrung und Sachkunde auf einem bestimmten Rechtsgebiet. Das bedeutet für Sie als Mandanten bei der Suche nach Rechtsberatung vor allem: Hier habe ich es mit einem ausgemachten Spezialisten für mein spezifisches Problem zu tun.

Während das erste und zweite Staatsexamen – das jeder Rechtsanwalt ablegen muss – eine große Zahl von Rechtsgebieten umfasst und daher schon aufgrund der Stofffülle nicht zu tief ins Detail gehen kann, hat es sich in der Praxis gezeigt, dass oft eine effizientere und bessere Beratung möglich ist, wenn der Anwalt sich über Jahre intensiv mit einem bestimmten Rechtsgebiet beschäftigt. In komplexen Fachgebieten wie dem IT-Recht, Gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht und rät es sich daher immer gezielt einen Experten aufzusuchen, da man sich hier sicher sein kann, dass er das Mandat bearbeiten kann, ohne sich vorher erst lange „einlesen“ zu müssen.

Um den Titel führen zu dürfen muss ein Anwalt:

  • Mindestens 3 Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein
  • Praktische Erfahrungen anhand tatsächlich bearbeiteter Fälle in dem jeweiligen Rechtsgebiet nachweisen (IT-Recht: 50 Fälle, Gewerblicher Rechtsschutz: 80 Fälle, Urheber- und Medienrecht: 80 Fälle, vgl. § 5 I lit. r), o) und q) FAO (Fachanwaltsordnung))
  • Fachkurse besuchen
  • Klausuren und ggf. eine mündliche Prüfung bestehen
  • Auch nach dem Titelerwerb jedes Jahr Fortbildungen besuchen.

Rechtsanwalt Dr. Lodigkeit hat in den letzten 15 Jahren ein Vielfaches dieser geforderten Mindestfälle erfolgreich betreut und hat dafür die Titel Fachanwalt für IT-Recht, Gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht verliehen bekommen: Ausgezeichnete Fachkompetenz.

 

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