IT-Vertragsrecht

IT-Vertragsrecht

Das IT-Recht stellt zahlreiche Möglichkeiten bereit, um Verträge zu gestalten. Dies gilt sowohl für den Inhalt als auch hinsichtlich der Art des Vertrages. Bei der Herstellung und Lieferung von Hardware liegt regelmäßig ein Kauf-, Werk- oder Mietvertrag vor.

Dagegen fällt eine Auflistung umfänglicher Softwareverträge schwerer, da es sich hierbei um unkörperliche, geistige Werke handelt. Üblicherweise wird Software im Rahmen eines Kaufvertrages erworben, wobei dem Käufer gleichzeitig entsprechende Nutzungsrechte eingeräumt werden. Gängig ist es heutzutage auch, auf einen Datenträger wie z.B. einer CD-ROM zu verzichten und die Software stattdessen direkt aus dem Internet herunterzuladen.

Dabei werden sogenannte Downloading-Verträge abgeschlossen. Im Hinblick auf die stetigen Neuerungen und Weiterentwicklungen von Software ziehen es viele Computernutzer vor, Softwares nicht zu kaufen, sondern diese nur für eine begrenzte Dauer zu verwenden. Hierbei können sogenannte ASP-Verträge (Application Service Providing) mit den jeweiligen Anbietern eingegangen werden.

Gerade große Firmen benötigen zum reibungslosen Geschäftsablauf spezielle, auf ihr Unternehmen zugeschnittene, Software. Hierfür schließen sie Werkverträge (sog. Softwareerstellungsverträge) mit Programmherstellern, die ihnen individuelle Software entwickeln. Darüber hinaus sind Unternehmen auf das Funktionieren ihres EDV-Systems angewiesen. Für den Fall des Systemausfalls bzw. der Systemstörung ist es daher erforderlich, sofort Unterstützung (Support) zu erhalten.

Aus diesem Grund entschließen sich immer mehr Betriebe zum Abschluss eines EDV-Support-Vertrages. Dabei unterhält der Auftraggeber die EDV-Systeme und der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Systeme zu warten und lauffähig zu halten. Dies ist nur eine kleine Auswahl möglicher Vertragsgestaltungen. Das IT-Recht wird von immer neuen Vertragstypen geprägt, zu nennen sind hier: Software-as-a-Service-Verträge, Cloud-Verträge oder auch Outsourcing-Verträge. Wir haben Erfahrung mit den aktuellen Klauseln für die sich stetig wandelnden Vertragstypen.

Nicht bloß die Qualifizierung eines Vertrages kann in der Praxis Schwierigkeiten mit sich bringen. Der EDV-Nutzer ist noch stärker betroffen, wenn es um seine Pflichten oder die Verletzung seiner Rechte aus dem Vertrag geht. Dann ist es erforderlich, eine genaue Überprüfung des Vertrages, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und möglicherweise vorliegender Garantien vorzunehmen. Gegebenenfalls können bei qualitativ oder quantitativ mangelhafter Hard- oder Software Mängelgewährleistungsrechte bestehen.

Genauso vielgestaltig, wie die IT-Verträge selbst, sind auch die rechtlichen Probleme, die daraus erwachsen können. Wir stehen Ihnen mit rechtlicher Kompetenz zur Seite, wenn Sie Ihre Rechte oder Pflichten in dem Bereich des IT-Vertragsrechts verletzt sehen.

Unsere Blogbeiträge zum Thema IT-Vertragsrecht

Rechtliche Schwierigkeiten bei der agilen Softwareentwicklung

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