Rechtliche Schwierigkeiten bei der agilen Softwareentwicklung

Von Angela
IT- Verträge und Software Recht - Klaus Lodigkeit berät

In der Softwareentwicklung verändern sich nicht nur die technischen Gegebenheiten ständig, sondern auch die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Software-Entwickler. Insoweit ist es wichtig einen passenden Vertrag zu vereinbaren.

Gerade wenn es um die Entwicklung von Software für sehr spezielle Aufgaben mit komplexen Inhalten geht, ist häufig eine ausgiebige Planung erforderlich. Klassisch wird dies mit dem „Wasserfall-Modell“ gestaltet, also die stufenweisen Analyse der Kundenwünsche, Planung, Entwurf, Realisierung und Schulung bzw. Nutzung durch den Kunden.

Die Agile Softwareentwicklung

Vielerorts ist den Kunden heute aber auch daran gelegen sich im Laufe der Entwicklung einzubringen oder Wünsche anzubringen, um später mit der Software produktiv arbeiten zu können.

Bei einer feststehenden Planung und entsprechender Abarbeitung ist das häufig nicht möglich oder aber bietet rechtliche Schwierigkeiten bei der vertraglichen Umsetzung.

Daher bedienen vermehrt Auftraggeber und Entwickler der agilen Softwareentwicklung, bei der die Entwicklung zeitnah starten kann und während der Entwicklung laufend Änderungen und Wünschen eingebracht werden können.

Scrum

Weit verbreitet ist die „Scrum-Methodik“ bei der nach einer Produktvision kleinere (lauffähige) Teile der Gesamtsoftware Stück für Stück programmiert werden. Zuvor werden diese Teilbereiche in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber geplant und abgestimmt. Jeder Programmierdurchgang stellt dann aber ein oder mehrere Elemente der Gesamtsoftware fertig.

Durch diese Vorgehensweise können Änderungswünsche bereits vor der vollständigen Fertigstellung eingebracht und umgesetzt werden.

Aus rechtlicher Sicht ist dafür jedoch ein geeigneter Vertag erforderlich, weil diese Vorgehensweise viel Mitwirkung des Auftraggebers erfordert. Zudem wird bei jeder Ablieferung nach einem Programmierabschnitt (Sprint) nicht zwangsläufig ein fertiges Produkt fertiggestellt.

Zudem übernimmt der Auftraggeber zahlreiche Planungsaufgaben und arbeitet an der Ausarbeitung der jeweiligen Elemente (User Storys), die jeweils programmiertechnisch umgesetzt werden sollen, mit. Auch eine sachgerechte Protokollierung der einzelnen Schritte ist deswegen essentiell für ein erfolgreiches Projekt.

Das zeigt bereits, dass hier vom Auftraggeber deutlich mehr Einsatz verlangt wird, als bei klassischen Entwicklungsprozess. Das muss der Vertrag natürlich wiederspiegeln.

Dennoch bleibt es im Wesentlichen bei der Einordnung als Werkvertrag, selbst wenn sich das Programmierteam selbst organisiert. Aber auch das will vertraglich geregelt sein, damit die Aufgabenverteilung und die Rollen klar erkennbar verteilt sind.

Andernfalls wird der Vertrag anhand der tatsächlichen Umsetzung ausgelegt und kann im Streitfall Überraschungen bieten, was die Art des Vertrages angeht. Die Rechtsprechung zu derartigen Verträgen ist im Moment sehr überschaubar.

Rechtliches zu agiler Softwareentwicklung

Eine Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. (Urteil vom 17.08.2017, Az. 5 U 152/16, MMR 2018, 100)  lässt zwar offen, wie im dort vorliegenden Fall ein Scrum-Vertrag generell zu beurteilen ist, beanstandet aber auch die Auslegung durch die Vorinstanz (LG Wiesbaden Urteil v. 30.11.2016 Az. 11 O 10/15,  CR  2017,  298) als Werkvertrag nicht. Gewährleistungsrechte seien bei derartigen Verträgen also durchaus nach Werkvertragsregeln abzuwickeln. Dennoch spricht auch das OLG Frankfurt a. M. davon, dass eine Auslegung als Dienstvertrag möglich wäre. Aus diesem Grund musste das Gericht sich in dem Fall auch nicht festlegen, welche Vertragsart zu Grunde zu legen ist, weil der Fall bei beiden Auslegungen gleich entschieden worden wäre.

Im Ergebnis sprechen zudem sehr viele Arbeitsweisen, insbesondere durch die Abstimmung und Beauftragung einzelner Sprints für die überwiegende Annahme eines Werkvertrags, da sich der jeweils geschuldete Erfolg immer wieder durch die Sprints definieren und am Backlog nachprüfen lässt.

Sie benötigen Beratung für Ihr Software-Projekt?

Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen oder um rechtliche Unterstützung für ihr Projekt anzufragen.

No votes yet.
Please wait...