Digital Markets Act (Teil 1) – Neue Regularien für faire digitale Märkte in Europa

Von Rechtsanwalt Dr. Lodigkeit

Digitale Plattformen sind längst ein fester Bestandteil unseres Alltags. Sie vernetzen Menschen, bieten Produkte an und prägen ganze Geschäftsmodelle. Doch mit der zunehmenden Marktmacht großer Anbieter wie Google, Amazon, Meta (ehemals Facebook), Apple oder Microsoft (GAFAM) ist auch der Ruf nach klaren Regeln für den Wettbewerb im digitalen Raum lauter geworden. 

Die Europäische Kommission hat hierauf mit dem Digital Markets Act (DMA) reagiert. Hierbei handelt es sich um ein neues, umfassendes Regelwerk zur Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen sowie zur Wahrung des Verbraucher- und Datenschutzes in digitalen Märkten.

Anlässlich des Digital Markets Acts verfasste Herr Dr. Klaus Lodigkeit, LL.M. eine zweiteilige Beitragsreihe, in welcher er sich mit dieser Thematik auseinandersetzt. Im ersten Teil dieser Beitragsreihe wird die Verordnung vorgestellt und rechtlich eingeordnet: Welche Ziele verfolgt der DMA? Warum wurde nicht auf das bewährte Instrumentarium des Kartellrechts zurückgegriffen und was bedeutet der DMA für die Praxis? Zudem wird erläutert, für wen der DMA gilt, welche Dienste er reguliert und welche Kriterien eine Plattform erfüllen muss, um als sogenannter „Gatekeeper“ eingestuft zu werden.

Da der DMA weit über die bloße Regulierung großer Tech-Konzerne hinausreicht, lohnt sich ein Blick in den Beitrag für alle, die im digitalen Raum unternehmerisch tätig sind oder Plattformen geschäftlich nutzen; sei es im Vertrieb, in der Werbung oder beim Zugang zu digitalen Märkten. Der DMA schafft neue Rechte, stärkt kleinere Marktteilnehmer und setzt klare Regeln gegenüber marktmächtigen Plattformen. Gleichzeitig wirft er neue Fragen auf, die mithilfe der Beitragsreihe beantwortet werden können. Der erste Teil des Beitrags bietet eine verständliche und fundierte Einordnung dieser Entwicklungen mit besonderem Fokus auf deren praktische Relevanz für Unternehmen und Rechtsanwender. 

Ein vertiefender Blick in das neue europäische Digitalrecht zeigt, dass der DMA weit mehr als eine bloße Ergänzung zum Kartellrecht ist. Er markiert einen relevanten Umbruch in der Plattformregulierung. Der Beitrag bietet eine fundierte Einführung in das neue Regelungssystem.

Dieser Beitrag ist erschienen in: juris Lodigkeit, AnwZert ITR 19/2024 Anm. 3.

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