Rechtswidriger Upload von Musikwerken: 15 € Schadensersatz

Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 08.10.2010 (Az.: 308 O 710/09) entschieden, dass bei einem rechtswidrigen Upload eines Musikwerkes über eine Internet-Tauschbörse für jedes Lied ein Schadensersatz in Höhe von 15,00 € an den Rechteinhaber zu zahlen sei. In Anbetracht der sonst erheblich höher ausfallenden Verurteilungen zu Schadensersatz in Filesharing-Fällen, überrascht das Urteil…