Zur Pauschalabgabe auf Speichermedien: Urheber-Pauschalvergütung in Europa – Interview auf Futurezone

Von Rechtsanwalt Dr. Lodigkeit

Zur Pauschalabgabe auf Speichermedien: Urheberpauschalvergütung in Europa

Die Veräußerer von Speichermedien wie Festplatten, DVDs, MP3 Player, aber auch USB –Sticks usw. müssen eine sog. Pauschalabgabe für mögliche urheberrechtlich relevante Vervielfältigungshandlungen mittels dieser Medien an die Verwertungsgesellschaften zu zahlen. Dr. Lodigkeit beantwortet der großen Technology News Plattform Futurezone Fragen zum Thema.

Durch die Abgabe sollen in erster Linie Privatkopien etc. pauschal abgegolten werden und die Urheber einen Ausgleich für die Nutzung ihrer Werke erhalten. In Europa führt dies im grenzüberschreitenden Handel mitunter dazu, dass sog. „In-den-Verkehr-Bringer“ dieser Waren mehrfach diese ungeliebte Pauschalabgabe zahlen müssen:

Wenn man etwa in Deutschland diese Abgabe schon entrichtet hat, so kann es sein, dass durch eine Veräußerung in Österreich im Onlinehandel die Abgabe dann nochmals anfällt. Für manche Plattformen können Zusatzkosten in Millionenhöhe entstehen. Amazon etwa liefert von seinen deutschen Zentren entsprechende Speichermedien nicht mehr nach Österreich als Verkäufer aus. Diese Problematik wird auf Futurezone, der führenden technology-news Seite im deutschsprachigen Raum behandelt. Dr.Lodigkeit gibt zur Problematik Auskunft. Den Artikel auf Futurezone finden Sie hier.

No votes yet.
Please wait...