Wirksame Anfechtung eines Kaufvertrages

Von Rechtsanwalt Dr. Lodigkeit

Nach einem Urteil des Landgerichts Köln (Urteil vom 30.11.2010, Az.: 18 O 150/10) hat ein Käufer keinen Anspruch auf Erhalt eines Whirlpools, welchen er für 1,00 € über die „Sofort-Kaufen“-Option bei der Verkaufsplattform eBay erstanden hat, wenn der Verkäufer die Anfechtung des Kaufvertrages erklärt hat. Dem lag zugrunde, dass ein Mitarbeiter des Verkäufers das Angebot versehentlich als einen Kauf über die „Sofort-Kaufen“-Option für 1,00 € einstellte, anstelle eine Auktion mit einem Mindestgebot in Höhe von 1,00 € festzulegen.

Angesichts des relativ hohen Wertes des 6-Personen-Whirlpools, welcher sich auf 8.000,00 € belief, kann hier nach Ansicht des Gerichtes ohne Bedenken von einem Irrtum des Verkäufers ausgegangen werden, da nicht anzunehmen ist, dass er einen derart hochpreisigen Artikel faktisch verschenken wolle. Daher konnte der Verkäufer den über die „Sofort-Kaufen“-Option geschlossenen Vertrag wegen eines Erklärungsirrtums auch wirksam anfechten. Da der Verkäufer auch unmittelbar nach Bemerken seines Irrtums dem Käufer gegenüber die Anfechtung erklärte, sei der Kaufvertrag unwirksam und dem Käufer könne kein Anspruch auf Erhalt des Whirlpools zugesprochen werden.

Insbesondere gewerbliche eBay-Händler dürfte diese Entscheidung interessieren, da ein derartiger Irrtum durchaus in der Praxis vorkommen kann.

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