Zur Haftung von Wikipedia für Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Dritte

Die Haftung von Online-Portalen für rechtswidrige Inhalte durch Dritte wird seit vielen Jahren in der Rechtswissenschaft diskutiert. Grundsätzlich gelten die Vorschriften der so genannten Störerhaftung für Content-Provider und Host-Provider nach § 10 TMG auch für eine Online-Enzyklopädie wie Wikipedia. Dies stellte das OLG Stuttgart jüngst (im Urteil vom 02.10.2013, Az.: 4 U 78/13) fest, nahm…

Risiken bei missverständlichen und ironischen Äußerungen im Internet

Wenn missverständliche Äußerungen oder Ironie im Internet wie beispielsweise auf den sozialen Netzwerken zur Folge haben, dass dem Äußernden eine Haftstrafe droht, sollte man sich lieber diese Beiträge sparen. In einigen Fällen, wie die Deutsche Welle berichtete, wurden Einzelne von der Polizei verhaftet oder ihnen die Einreise in die USA untersagt. Ein Betroffener hatte vermutlich…