BGH entscheidet über Suchvorschläge von Google (Auto-Complete) – Dr. Lodigkeit in Radiointerviews

Von Rechtsanwalt Dr. Lodigkeit

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 14.05.2013 über die Rechtmäßigkeit der Suchvorschläge (Auto-Complete Funktion) von der Suchmaschine Google (Az.: VI ZR 269/12). Betroffene können fortan beleidigende Suchbegriffe oder solche mit einem negativen Tatsachengehalt nach Beschwerde vom Suchmaschinenbetreiber entfernen lassen. Sie haben somit einen Anspruch auf Beseitigung dieser vorgeschlagenen Suchbegriffe im Zusammenhang mit ihrer Person und/oder Namen.

Rechtsanwalt Dr. Lodigkeit sprach anlässlich dieses wegweisenden Urteils aus dem Internetrecht gegenüber mehreren Radiosendern über die Auswirkungen und Folgen, insbesondere für die dadurch verschärfte Störerhaftung im Internet für den Suchmaschinenbetreiber.

Einige dieser Mitschnitte:

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