Rechtsanwalt Lodigkeit in der aktuellen Ausgabe des Handelsblatts zu Facebook-Posts

Von Rechtsanwalt Dr. Lodigkeit

Wir haben zu aktuellen Fragen zum Thema Hasskommentare und dem bundesweiten Medienecho im Handelsblatt Stellung genommen. Solche Kommentare können zum Teil unzweifelhaft den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen (§ 130 StGB). Manche Kollegen sehen Facebook  bzw. Herrn Zuckerberg als Gehilfe (Beihilfe) einer solchen Volksverhetzung. Eine Strafbarkeit ist doch zweifelhaft und wirkt konstruiert. Es geht wohl eher um eine Politisierung des Strafrechts. Es handelt sich um ein Problem, das ggf. zivilrechtlich zu lösen ist, über das Blog bzw. Forenrecht, wobei die eigentlichen Täter auch strafrechtlich zu verfolgen sind.  Völlig unverständlich ist es, wenn diverse Politiker, die einerseits nach einer harten Strafverfolgung auch von Facebook rufen, anderseits von Facebook fordern, dass Facebook seine Poster und Nutzer zu anonymisieren habe bzw. diesen die Möglichkeit einräumen soll, auch unter falschen Namen agieren zu können.  Falls einzelne Politiker sich mit ihrer Forderung nach der Anonymisierungsmöglichkeit durchsetzen, wird solchen Hate-Posts Tür und Tor geöffnet.

Den Artikel im Handelsblatt vom 23.02.2016 finden Sie hier

 

 

Dr. Klaus Lodigkeit 24.02.2016

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