Facebook unterliegt der Verbraucherschutzzentrale vor Gericht

Von Rechtsanwalt Dr. Lodigkeit

Das soziale Netzwerk von Facebook beschäftigt die Gerichte seit vielen Jahren. Zu unterscheiden ist hier zwischen Gerichtsverfahren gegen Facebook als Betreiber der Plattform mit rund 1.2 Milliarden Mitgliedern und solchen Rechtstreitigkeiten, die Dritte (untereinander) betreffen, beispielsweise durch Abmahnungen von Fanseiten aufgrund vom fehlenden oder unzureichend auffindbaren Impressum.

In einer aktuellen Entscheidung vor dem Kammergericht Berlin konnte die Verbraucherschutzzentrale nun einen weiteren Sieg gegenüber der Facebook Irland Limited einfahren. Die von Facebook eingelegte Berufung wurde am 24.01.2014 vom KG Berlin zurückgewiesen.

Das KG Berlin entschied, dass die Funktion „Freunde-Finder“ im sozialen Netzwerk und auch die Geschäftsbedingungen gegen das deutsche Verbraucherschutzrecht bzw. Wettbewerbsrecht verstoßen würden. Die „Freunde-Finder“ Funktion stelle eine unlautere E-Mail-Werbung dar.

So wurde unter anderem in der Vorinstanz vor dem LG Berlin über die rechtliche Zulässigkeit von so genannten „Freundschaftsanfragen“ an Dritte verhandelt. Aber auch der rechtliche Hinweis beim Datenimport bei der Registrierung im Netzwerk sowie einige Vertragsklauseln von Facebook wurden beanstandet.

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