Dr. Lodigkeit im Fernsehinterview der ARD-Tagesthemen zur Störerhaftung

Von Rechtsanwalt Dr. Lodigkeit

Herr Dr. Lodigkeit im Fernsehinterview der Tagesthemen vom 11.05.2016 um 22:15 Uhr

Die sog. Störerhaftung wird vom Gesetzgeber eingeschränkt: Bisher mussten sich Betreiber von freien WLAN-Spots, die in Cafés oder Burgerketten bereits gängig sind, illegale Downloads oder ähnliches seitens ihrer Kunden im Wege der Störerhaftung zurechnen lassen. Doch gestern einigte sich die Koalition auf eine Änderung des Telemediengesetzes und ebnete damit den Weg für ein freies WLAN in Deutschland.

Eine Störerhaftung für private Betreiber von WLAN-Spots fällt ebenfalls weg. Herr Dr. Lodigkeit ist zu diesem Thema im Interview mit den Tagesthemen vom 11.05.2016 zu sehen und schildert als Experte die Situation der Mandanten, die mit einem Abmahnschreiben mit zunächst horrenden Summen von sogenannten Abmahnkanzleien der Musik- und Filmbranche konfrontiert werden.

Den Link zum gesamten ARD-Tagesthemen Beitrag finden Sie hier

Das Interview haben wir hier eingefügt:tagesthemen 2215 Uhr 11052016.MP4

Fazit: Die Störerhaftung wurde durch die Gerichte bisher genau geprüft, und wir konnten in vielen Fällen die Störer aus der Haftungsfalle befreien. Es fand immer eine genaue Abwägung durch die Gerichte statt. Nunmehr wurde der letzte Schutz der Rechteinhaber in einer einzigen Sitzung im Kanzleramt faktisch abgeschafft. Nachdem die Musikindustrie durch die Begrenzungen der Rechtsverfolgung schon erhebliche Marktanteile verloren hat, sind wir gespannt, wie sich die Beseitigung der Störerhaftung auf andere IP-Schaffende auswirkt: Über Filesharing downgeloaded werden nicht nur Musiktitel und Filme, sondern auch Softwareprodukte. Viele die jetzt jubeln, wissen nicht, dass ggf. auch ihr Arbeitsplatz vom wirksamen Rechtsschutz von IP-Rechten abhängen kann.

12.05.2016

No votes yet.
Please wait...