Negative Bewertungen im Internet? Wir helfen!

Bei negativen Bewertungen im Internet helfen wir Ihnen! Bundesweit! Wichtig ist ein gutes Reputationsmanagement. Seit 1997 ist Dr. Lodigkeit im IT-Recht tätig und sorgt für den guten Ruf von Unternehmen und auch Privatpersonen im Internet seit 2007.

Werberecht und YouTube

Als Folgebeitrag zum Aufsatz mit dem Thema: YouTuber – Reicht unsere Rechtsordnung noch aus? (Teil 1): Rundfunklizenzen beim Livestreaming auf YouTube (zum Beitrag) beschäftigt sich Rechtsanwalt Dr. Lodigkeit mit der Fragestellung, welche werberechtlichen Anforderungen von YouTubern und Live-Streamern zu beachten sind. Denn insbesondere das sogenannte Influencer-Marketing erfährt auch auf telemedienähnlichen Plattformen eine besondere Beliebtheit.

Neuer Fachaufsatz zum Thema Live-Streaming auf YouTube und Twitch

Die Videoplattform YouTube ist aus der internationalen Medienlandschaft nicht mehr wegzudenken. Bei steigenden Nutzerzahlen und immer größer werdender Reichweite der Plattform an sich und einzelner Kanäle im Besonderen werden auch rechtliche Fragen im Zusammenhang mit speziellen Funktionen der Webseite immer relevanter. Insbesondere die Funktion zur Übertragung eines Livestreams birgt zahlreiche Fragestellungen, die internetrechtliche und medienrechtliche…

Dr. Lodigkeit auf RTL Nord zu Fahndungsaufrufen in Social Media

Wir haben auf RTL Nord am 07.02.2017 ein Interview zu privaten Fahndungsaufrufen gegeben. Das Interview auf RTL nebst einer exklusiven Stellungnahme finden Sie HIER Unser Beitrag zum Thema: Private Fahndungsaufrufe sind generell unzulässig. Die Veröffentlichung eines Fahndungsvideos auf Facebook ist juristisch wie folgt zu bewerten: