Dr. Lodigkeit im Fernsehinterview der ARD-Tagesthemen zur Störerhaftung

Herr Dr. Lodigkeit im Fernsehinterview der Tagesthemen vom 11.05.2016 um 22:15 Uhr Die sog. Störerhaftung wird vom Gesetzgeber eingeschränkt: Bisher mussten sich Betreiber von freien WLAN-Spots, die in Cafés oder Burgerketten bereits gängig sind, illegale Downloads oder ähnliches seitens ihrer Kunden im Wege der Störerhaftung zurechnen lassen. Doch gestern einigte sich die Koalition auf eine…