Aktuell: Der Bayerische Rundfunk gewinnt gegen den ADAC vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht

Von Rechtsanwalt Dr. Lodigkeit

BR gewinnt vor dem Oberlandesgericht Hamburg gegen den ADAC (Hanseatisches Oberlandesgericht Az.: 7 U 87/14, Landgericht Hamburg Az.: 324 O 66/14).

Der von uns vertretene Bayerische Rundfunk hat sich erfolgreich gegen ein Verbot seiner kritischen Berichterstattung über die ADAC-Testpraktiken wehren können.

Der ADAC ging rechtlich gegen die Berichterstattung des Bayerischen Rundfunks über die Testpraktiken in Bezug auf einen chinesischen Autohersteller vor. Der ADAC berief sich hierbei u.a. auf die sog. „Eindrucks- Rechtsprechung“, nach der eine Berichterstattung keinen falschen Eindruck erwecken darf (vgl. auch den sog Stolpe-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Oktober 2005,1 BvR 1696/98, zu finden als Pressemitteilung HIER ). Nachdem der ADAC noch vor dem Landgericht Hamburg erfolgreich war, nahm er vor dem Oberlandesgericht Hamburg nach Durchführung des schriftlichen Verfahrens (kurz vor der mündlichen Verhandlung) seine einstweilige Verfügung wieder zurück. Der Bayerische Rundfunk darf nun seinen für die Aufklärung der Öffentlichkeit so wertvollen Beiträge wieder veröffentlichen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:

http://www.focus.de/auto/news/das-ergebnis-stand-von-vornherein-fest-null-sterne-im-crashtest-fuer-brilliance-so-zuendete-der-adac-den-chinakracher_id_3614301.html

http://www.adac.de/infotestrat/adac-im-einsatz/motorwelt/bs4_crash.aspx

 

 

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